Ohne elektrischen Strom geht heutzutage (fast) gar nichts mehr. Egal ob E-Autos, Lich oder einfach nur zum Kochen. Überall benötig man Strom bzw. ist welcher drinnen. Viele sagen ja, der Strom kommt einfach aus der Steckdose. Diese Aussage ist nüchtern betrachtet auch nicht verkehrt. Doch wohin führt eigentlich das andere Ende der Steckdose hin? Muss man dabei etwas beachten? Darf das jeder?

Der Kunde ist gerade dabei die Strom-Verkabelung nach 30 Jahren komplett zu erneuern und auf den neusten Stand zu bringen. Er bat mich ihn hierzu zu beraten und mit meinem Fachwissen zu unterstützen. Ich war sehr aufgeregt was mich dort erwartet.

Er berichtete mir, dass die Verkabelung über nur einen FI-Schutzschalter damals geregelt worden ist. Im Oktober 2018 ist die Neufassung der DIN VDE 0100-410 (DIN VDE 0100-410:2018-10) sowie der -530:2018-6 in Kraft getreten. Unter anderem sind jetzt alle Endstromkreise bis 32A (bisher 20A) durch einen FI-Schutzschalter zu schützen. Am 07.Juli 2020 endete auch die Übergangsfrist, somit ist diese Verkabelung auch so nicht mehr zulässig. Um die Verfügbarkeit der Anlagen zu verbessern bzw. die Fehlerstrom-Schutzschalter (RCDs) besser auf die Betriebsmittelanforderung abstimmen zu können, empfiehlt die Norm Stromkreise über mehrere RCDs abzusichern. Es ist daher nicht mehr erlaubt das nur ein Fehlerstrom-Schutzschalter alle Endstromkreise abschalten kann, die von einem gemeinsamen Verteilungsstromkreis versorgt werden.

 

Zu meinem Erstaunen stellte ich fest, dass der Kunde die ergänzende Forderung der DIN 18015 schon in seiner Planung berücksichtigt hatte. Die Aufteilung der Stromkreise wurde hier fachgerecht in mehrere Kreise aufgeteilt. Somit kann die selektive Abschaltung eines RCDs zu keinem kompletten Totalausfall führen. Bei einem Bemessungsstrom von 32A müssen nun jetzt alle Steckdosenstromkreise über einen Fehlerstromschutz mit einem Differenzstrom von ≤30mA abgesichert werden. Betriebsmittel im Außenbereich mit einem Bemessungsstrom bis zu 32A, müssen weiterhin über einen RCD abgesichert sein. Die Bestimmung wurde nun auch für festangeschlossene ortsveränderliche Betriebsmittel aufgenommen. Hierbei empfiehlt die Norm den Einsatz von sog. FI/LS-Schalter.

Die Fünf Sicherheitsregeln

Das Arbeiten an elektrischen Anlagen ist lebensgefährlich und darf nur von speziell dafür Ausgebildetes Personal durchgeführt werden. Entweder können für solche Arbeiten externe Dienstleister (Elektrofachbetrieb) beauftragt werden oder aber man bestellt eine interne Elektrofachkraft. Vor jeder Arbeit müssen jedoch die 5 Sicherheitsregeln beachtet und angewendet werden.  

1. Freischalten

Die Anlage muss allpolig vom Stromnetz getrennt werden (Schutzschalter oder Hauptschalter abschalten).

2. Gegen Wiedereinschalten sichern

Um ein irrtümliches Wiedereinschalten der Anlagezu vermeiden muss diese mit geeigneten Mittel verhindert werden (z.B. Vorhängeschlösser).

3. Spannungsfreiheit feststellen

Bevor nun an der Anlage gearbeite werden darf muss mit geeigneten Messgeräten (zweipoliger Spannungsprüfer) die Spannungsfreiheit allpolig festgestellt werden.

4. Erden und Kurzschließen

Alle Leiter müssen mit geeigneten Werkzeugen kurzgeschlossen und geerdet werden, um ein Auslösen der vorgeschalteten Sicherheitseinrichtung (bei irrtümlichem Einschalten) zu verursachen.

5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Alle benachbarte unter Spannung stehende Teile müssen gegen Berührung geschützt werden (z.B. mit isolierenden Tüchern oder Kunststoffabdeckungen).
Ich bin mit den Arbeiten und angewandten Sicherheitsmaßnahmen des Kunden sehr zufrieden und kann ihn dafür nur Loben. Er freute sich über diese Aussage und war froh trotzdem einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Die Umbauten sind noch nicht abgeschlossen da noch weitere Verteiler fehlen bzw. in der Planung vorgesehen sind. Für die weiteren Arbeiten der Verteiler würde er sich auch hier an die Vorschriften halten. Er bat mich jedoch bei der Inbetriebnahme der Anlage zu unterstützen. Er hat gelesen, dass solche Anlagen, aber auch ortsveränderbare Betriebsmittel einer Prüfung unterliegen. Die Prüfung die er damit meint ist die sog. DGUV V3 Prüfung. Älteren unter uns, ist diese Prüfung noch unter der BGV A3 bekannt. Inhaltlich hat sich jedoch nichts geändert! Gemäß der Vorschrift müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel:
  • vor der ersten Inbetriebnahme von Neugeräten
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung
  • in bestimmten Zeitabständen
auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Ich sicherte Ihm hierbei meine Unterstützung zu, da es auch hier für normierten Schutzziele bestimmte Durchführungsanweisungen zu beachten sind. Wie diese Prüfung aussieht und was dabei alles zu beachten ist, erzähle ich dann beim nächsten Mal. Ich muss nun erstmal warten bis die Umbauten abgeschlossen sind. Bis dahin, eurer Conny!