Was ist bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zu beachten?
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist abhängig von der Unternehmensgröße eine Forderung aus dem Bereich Arbeitssicherheit, aber auch aus dem Bereich Arbeitsschutz – Managementsystem.
Die Sicherheitsbeauftragten sind allesamt Mitarbeiter des Unternehmens, welche von der Geschäftsführung in die Position des Sicherheitsbeauftragten durch eine offizielle Bestellungsurkunde berufen werden. Die Position des Sicherheitsbeauftragten ist nicht automatisch mit einer Lohnerhöhung verbunden, sondern der jeweilige Mitarbeiter übernimmt dies ehrenamtlich.
Welche Aufgaben haben Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen?
Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten müssen die jeweils Bestellten Mitarbeiter künftig zusätzlich zu ihren regulären Aufgaben bearbeiten.
Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sind u.a.:
- Das Erkennen von sicherheitstechnischen Problemen und Mängeln an den einzelnen Arbeitsplätzen.
- Die zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung begutachten, kontrollieren und auf deren tatsächliche Benutzung achten.
- Die Geschäftsleitung auf erkannte Mängel hinweisen und deren Beseitigung anstoßen.
- Alle Kollegen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren am jeweiligen Arbeitsplatz hinweisen.
- Unterstützung / Kooperation mit der internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit und den beauftragten Betriebsarzt.
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA), Betriebsbegehungen und regelmäßigen Fortbildungen.
- Erster Ansprechpartner für alle Unternehmensangehörigen zum Thema betrieblicher Arbeitsschutz.
Bei all den Aufgaben ist nicht zu vergessen, dass der Sicherheitsbeauftragte in seiner Funktion die anderen Mitarbeiter zwar auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinweisen soll, dieser aber gegenüber den Kollegen nicht weisungsbefugt ist.
Ab wann muss ein Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen bestellt werden?
Konkrete Regelungen hierzu und zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gibt es in der DGUV V1. Die Vorschrift besagt, dass die Geschäftsleitung einen Sicherheitsbeauftragten benennen muss, wenn das Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Wie viele Mitarbeiter/innen insgesamt zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden müssen, richtet sich u.a. nach folgenden Bedingungen:
- Unternehmensgröße
- Arbeitsbedingungen vor Ort
- Arbeitsverhältnissen vor Ort
In der DGUV V1 sind hierzu keine konkreten Zahlen zu finden. Um die für Sie und Ihr Unternehmen tatsächlich vorgeschriebene Anzahl an Sicherheitsbeauftragten benennen zu können, erhalten Sie von Ihrer internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit Hilfe.
Kann jeder Mitarbeiter Sicherheitsbeauftragter werden?
Nachfolgende Kriterien können Ihnen helfen, die passenden Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen zu finden. Die Sicherheitsbeauftragten sollten:
- in zeitlicher,
- räumlicher und
- fachlicher Nähe zu den jeweiligen Kollegen / innen stehen.
- Physische und psychische Eignung
Zeitliche Nähe = gleiche Beschäftigungszeit / gleiche Schichtzeit
Räumliche Nähe = im gleichen Gebäudeteil
Fachliche Nähe = gleiche oder ähnliche Tätigkeiten inkl. Kenntnisse über den einzelnen Zuständigkeitsbereich
Wie werden die ausgewählten Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten bestellt?
Die künftigen Sicherheitsbeauftragten müssen schriftlich durch die Geschäftsleitung bestellt werden. Folgende Inhalte sollten in der Bestellungsurkunde enthalten sein:
- Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten.
- Der Unternehmensbereich (Abteilung) für welchen der Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragter tätig wird.
- Unterschrift durch den neuen Sicherheitsbeauftragten und die Geschäftsleitung.