Das Fremdfirmenmanagement im Unternehmen!
„Ich brauch kein Fremdfirmenmanagement in meinem Unternehmen, die Zusammenarbeit mit den Dienstleistern läuft super!“
Diesen und ähnliche Aussagen hören wir leider sehr oft. Aber auch wenn die Zusammenarbeit gut läuft, es zu keinen Unstimmigkeiten kommt oder es keine Arbeitsunfälle gibt, muss ein Fremdfirmenmanagement in Unternehmen eingeführt werden.
Der Gesetzgeber bzw. das Arbeitsschutzgesetz wird hier an dieser Stelle sehr konkret, denn laut diesem muss an Arbeitsplätzen, an welchen mehrere Unternehmen zusammentreffen allgemeingültige Regelungen erarbeitet werden.
Neben den gesetzlichen Regelungen im Arbeitsschutzgesetz zum Fremdfirmenmanagement gibt es außerdem noch Regelungen der jeweiligen Unfallversicherungsträger, welche die gleiche Forderung verfolgen.
Welchen Umfang die Regelungen oder Richtlinien für die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen haben sollten ist gesetzlich nicht vorgegeben. Hier gilt es individuell auf die jeweilige Branche bzw. auch Tätigkeit einzugehen. Diese Erarbeitung wird dann auch Fremdfirmenrichtlinie genannt.
Welches Ziel hat ein belastbares Fremdfirmenmanagement?
Ziel des Fremdfirmenmanagements ist es
- sicherzustellen, dass jedem eingesetzten Mitarbeiter alle sicherheitsrelevanten jederzeit zur Verfügung stehen.
- eine Gewissheit zu haben, dass alle Fremdfirmenmitarbeiter die jeweiligen entsprechenden Anweisungen erhalten haben.
- einen standardisierten Prozess zu haben, um effektiv mit den Fremdfirmenmitarbeitern zusammen zu arbeiten.
Ein Fremdfirmenmanagement beginnt nicht erst ab dem Zeitpunkt, wenn Fremdfirmenmitarbeiter mit Ihren Mitarbeitern zusammenarbeiten, sondern es geht schon bei der Auswahl der Fremdfirma los. Hierbei geht es darum, dass Unternehmen (Mindest)Kriterien festlegen, welche von der Fremdfirma erfüllt werden müssen, wenn diese bei der Auftragsvergabe beachtet werden wollen.
Bei der Auftragsvergabe werden dann die Punkte der Fremdfirmenrichtlinie mit dem Auftragnehmer der Fremdfirma besprochen, damit hier künftig keine Irrtümer auftreten. Im nächsten Schritt muss dann eine Einweisung der Fremdfirma und ihren Mitarbeitern durchgeführt werden, damit diese von Anfang an im Objekt mitarbeiten können.
Während der laufenden Zusammenarbeit sollten dann in regelmäßigen Abständen Begehungen durchgeführt werden, um zu prüfen, ob u.a. die Regelungen der Fremdfirmenrichtlinie eingehalten werden.
Nach Auftragsende sollte für die kontinuierliche Verbesserung eine abschließende Bewertung der Zusammenarbeit erfolgen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Qualität dauerhaft gehalten bzw. gesteigert werden kann.
Welche Inhalte hat ein Fremdfirmenmanagement standardmäßig?
Mögliche Inhalte einer Fremdfirmenrichtlinie können u.a. folgende sein:
- Geltungsbereich
- Gültigkeit und Urheberrecht
- Fremdfirmen und ihre Pflichten
- Eingesetztes Personal
- Brandschutz
- Arbeitssicherheit
- Überwachung von Maßnahmen
- Gefahrstoffe
- Betriebsmittel
- Abfall- und Entsorgungsmanagement
- Persönliche Schutzausrüstung
- Ahndung von Sicherheitsverstößen
- Park- und Zutrittsregelungen