Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Sicherheit hat oberste Priorität
Die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz steht an erster Stelle. Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um Gefährdungen zu verhindern, kommt persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz. PSA dient der Abwehr und Minderung von Gefahren und ist in verschiedenen Bereichen unverzichtbar. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Arten von PSA betrachten und ihre Bedeutung für die Sicherheit am Arbeitsplatz erklären.
Arten von persönlicher Schutzausstattung (PSA)
Atemschutzgeräte
Atemschutzgeräte sind eine essenzielle Form der PSA und können in zwei Kategorien unterteilt werden: von der Umgebungsluft abhängige und unabhängige Geräte. Von der Umgebungsluft abhängige Geräte, wie beispielsweise Gasmasken, filtern gefahrstoffhaltige Luft, sodass nur gereinigte Luft eingeatmet wird. Unabhängige Geräte, wie Sauerstoffselbstretter, bieten zusätzlich Schutz vor Sauerstoffmangel, wie sie beispielsweise von Feuerwehrleuten bei Rettungseinsätzen eingesetzt werden.
Körperschutz
Unter dem Begriff Körperschutz werden verschiedene Schutzkleidungsstücke verstanden, darunter Schutzanzüge, Schutzwesten, Schutzhosen, Schutzmäntel und Schürzen. Diese Kleidung bietet Schutz vor verschiedenen Gefahrenquellen. Auch Warnkleidung für den Straßenverkehr fällt unter diese Kategorie.
Kopfschutz
Kopfverletzungen am Arbeitsplatz können durch Anstoßen oder herabfallende, umherfliegende oder umfallende Gegenstände verursacht werden. Schutzhelme sind daher unverzichtbar, um solche Verletzungen zu verhindern. Je nach spezieller Tätigkeit oder Umgebungsumständen, wie extreme Temperaturen, stehen spezielle Helme zur Verfügung.
Augen- und Gesichtsschutz
Die Augen und das Gesicht sind verschiedenen Gefahren ausgesetzt, wie mechanische Einwirkungen, optische, thermische und chemische Gefährdungen. Schutzbrillen bieten Schutz vor Staub, Splittern, Blendung und ätzenden Substanzen. Schutzschilde, -hauben oder -schirme können das Gesicht zusätzlich schützen.
Gehörschutz
Bei Lärmeinwirkung am Arbeitsplatz ist Gehörschutz von großer Bedeutung. Wenn betriebliche Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Lärmbelastung zu verringern, müssen ab einem Schalldruckpegel von 80 dB(A) geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer und speziell angepasste Gehörschutzstöpsel (Otoplastiken). Diese schützen die Beschäftigten vor Lärmschäden und sollten ab einem Schalldruckpegel von 85 dB(A) getragen werden. Die Auswahl des geeigneten Gehörschutzes erfolgt je nach individueller Situation und Tätigkeit.
Handschutz
Die Hände zählen zu den am meisten gefährdeten Körperteilen am Arbeitsplatz. Schutzhandschuhe sind daher unverzichtbar und bieten Schutz vor mechanischen, chemischen, thermischen und elektrischen Gefahren, sowie vor Vibrationen und Kontaminationen. Die Auswahl der richtigen Handschuhe sollte unter Berücksichtigung der spezifischen Arbeitsbedingungen und des Tragekomforts erfolgen, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.
Fußschutz
Fußschutz ist immer dann erforderlich, wenn die Gefahr von Fußverletzungen besteht, sei es durch Stoßen, Einklemmen, herabfallende Gegenstände oder ätzende Flüssigkeiten. Sicherheitsschuhe und -stiefel bieten zusätzlichen Schutz und sind je nach Belastbarkeit in verschiedene Typen unterteilt, wie Sicherheitsschuhe mit Zehenkappen für hohe Belastungen (Kennzeichnung S), Schutzschuhe mit Zehenkappen für mittlere Belastungen (Kennzeichnung P) und Berufsschuhe ohne Zehenkappen (Kennzeichnung O). Zusatzanforderungen und Symbole kennzeichnen spezielle Anwendungen.
Absturzgefährdung
Wenn keine technische Lösung zur Vermeidung von Abstürzen möglich ist, kommt PSA gegen Absturz zum Einsatz. Hierbei unterscheidet man zwischen PSA gegen Absturz (Auffanggurte) und PSA zum Halten und Retten (Haltegurte). Auffanggurte ermöglichen eine begrenzte Fallhöhe und sind so konstruiert, dass Verletzungen beim Auffangen ausgeschlossen sind. Haltegurte werden verwendet, um einen freien Fall zu verhindern und die gesicherte Person vor Verletzungen durch plötzliche Verzögerungen zu schützen.
Zusammenfassung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst verschiedene Elemente wie Atemschutzgeräte, Körperschutz, Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Gehörschutz, Handschutz, Fußschutz und Absturzsicherung.
Die korrekte Auswahl und Anwendung der PSA ist wichtig, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Eine gründliche Gefährdungsbeurteilung hilft bei der Auswahl der geeigneten PSA. Arbeitgeber müssen geeignete PSA bereitstellen, regelmäßige Unterweisungen durchführen und sicherstellen, dass die Ausrüstung ordnungsgemäß ist. Nur durch konsequente Umsetzung der PSA-Maßnahmen können Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken reduziert werden. Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sind unerlässlich, um das Bewusstsein für die Bedeutung der PSA zu schärfen und den richtigen Umgang sicherzustellen. Die Anpassung der PSA-Maßnahmen an die Arbeitsbedingungen ist entscheidend, Wartung und Instandhaltung sollte gemäß Herstelleranweisungen und rechtlichen Vorgaben erfolgen.
Festzustellen ist, dass PSA einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsschutzes dartellt, der die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet. Durch sorgfältige Planung, Schulung und Überwachung kann die PSA effektiv und rgänzend zu technischen und organisatorischen Maßnahme eingesetzt werden. Dadurch wird ein ganzheitliches, sicheres und gesundes Arbeitsumfeld geschaffen, das die Beschäftigten idealerweise bestmöglich schützt und motiviert.
Weiterführende Links
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
DGUV Vorschrift 1: „Grundsätze der Prävention“
DGUV– Vorschriften und Fachinformationen zu Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
DGUV Information 212-515 (bisher BGI 515): Persönliche Schutzausrüstungen